Rechtfertigungsschrift. Im März 1846 wird Aston ihre Ausweisung aus Berlin zugestellt – die Gründe: Sie habe Ideen geäußert, die die öffentliche Ordnung stören. Daneben stört aber auch Astons Auftreten in Männerkleidung, sie verhalte sich unsittlich und gotteslästernd. Aston greift die Vorwürfe auf, womit der dreiteilige Text auch das Ereignis selbst, die Vorwürfe und den Verlauf ihrer Geschichte dokumentiert. Aston argumentiert gegen diese Anschuldigungen, wobei sie von Beginn an die patriarchalen Strukturen der Systeme anklagt und sich gegen eine Gewalt zwischen Mann und Frau stellt, wie sie sie in der Ehe vorfindet, in der die freie Persönlichkeit der Frau zum Eigentum erklärt werde. Aston argumentiert gegen die Schuldzuweisung und für freie Meinungsäußerung. Sie bettet ihre Briefe ein, in denen sie sich als preußische Untertanin an Minister und König wendet, ihren Gehorsam beteuert aber darauf besteht, dass durch „Zigarrenrauchen wohl nicht eine Idee“ verbreitet werde und zudem die Idee oder Meinungsäußerung keine staatsgefährdende Tat, sondern das Äußern „das unbestrittene Recht jedes Menschen“ sei und nur vor das Forum des Gewissens gehöre. Der Text zeigt sich damit als Streitschrift für gleiche und freie Rechte. In ihrer eigenen Causa wendet Aston sich zum Textschluss an das Volk als ihr Richter. (Sabrina Huber)